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   BGH, 11.04.2018 - 2 StR 11/18   

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https://dejure.org/2018,15380
BGH, 11.04.2018 - 2 StR 11/18 (https://dejure.org/2018,15380)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2018 - 2 StR 11/18 (https://dejure.org/2018,15380)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2018 - 2 StR 11/18 (https://dejure.org/2018,15380)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der Doppelbestrafung i.S.d. Art. 103 Abs. 3 GG

  • rewis.io

    Aufhebung eines Gesamtstrafenausspruchs bei Verstoß gegen Doppelbestrafungsverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 3 ; StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an die Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der Doppelbestrafung i.S.d. Art. 103 Abs. 3 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 334
  • StV 2019, 455 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83

    Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 11/18
    Denn für die vorzunehmende Gesamtstrafenbildung ist nicht die prozessuale Sachlage, sondern die materielle Rechtslage maßgeblich (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1983 - 1 StR 148/83, BGHSt 32, 190, 192 f.; Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987, S. 182).
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 11/18
    Dies gilt auch dann, wenn die falsche Gesamtstrafenbildung des früheren Urteils auf einer fehlerhaften Rechtsanwendung beruht (BGH, Beschluss vom 24. März 1988 - 1 StR 83/88, BGHSt 35, 243, 244 f.; NK-StGB/Frister, 5. Aufl., § 55 Rn. 45; MK-StGB/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., § 55 Rn. 36; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 28. Aufl., § 55 Rn. 6).
  • BGH, 23.12.1997 - 3 StR 619/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe; Verbot der Doppelbestrafung (ne bis in

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 11/18
    Eine solche - unzulässige - Doppelbestrafung ist vom Senat von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschluss vom 23. Dezember 1997 - 3 StR 619/97, BGHSt 44, 1, 3; Kammergericht, Beschluss vom 16. Juni 2010 - (3) 1 Ss 203/10 (78/10), juris Rn. 5; Rissing-van Saan in: Laufhütte u.a., StGB LK, 12. Aufl., § 55 Rn. 19).
  • KG, 16.06.2010 - 1 Ss 203/10

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung mit einer zuvor in eine andere Entscheidung

    Auszug aus BGH, 11.04.2018 - 2 StR 11/18
    Eine solche - unzulässige - Doppelbestrafung ist vom Senat von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschluss vom 23. Dezember 1997 - 3 StR 619/97, BGHSt 44, 1, 3; Kammergericht, Beschluss vom 16. Juni 2010 - (3) 1 Ss 203/10 (78/10), juris Rn. 5; Rissing-van Saan in: Laufhütte u.a., StGB LK, 12. Aufl., § 55 Rn. 19).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 424/23

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung

    Ebenso wie im Erwachsenenstrafrecht Strafen nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden dürfen, wenn sie bereits zur Bildung einer anderen noch nicht rechtskräftigen Gesamtstrafe gedient haben (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - 2 StR 387/65, BGHSt 20, 292; Beschluss vom 11. April 2018 - 2 StR 11/18, juris Rn. 5), ist im Jugendstrafrecht die Einbeziehung früherer, bereits in ein anderes, noch nicht rechtskräftiges Urteil eingeflossener Entscheidungen ausgeschlossen.
  • BGH, 23.06.2022 - 4 StR 65/22

    Beachten des Verbots der Doppelbestrafung bei Einbeziehung der Geldstrafe aus dem

    Eine solche - unzulässige - Doppelbestrafung ist vom Senat von Amts wegen zu beachten (BGH, Beschluss vom 11. April 2018 - 2 StR 11/18 Rn. 5; Beschluss vom 23. Dezember 1997 - 3 StR 619/97, BGHSt 44, 1, 2 f.; Rissing-van Saan/Scholze in LK-StGB, 13. Aufl., § 55 R. 19).
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